Finanzbuchhaltung*
Das Angebot aus dem Bereich Buchhaltung* umfasst folgende Tätigkeiten (aufgrund der Vielzahl des möglichen Tätigkeitsumfanges nicht abschließende Aufzählung):
Finanzbuchhaltung im Rahmen der Beschränkungen durch das StBerG*
- Sortieren, Ordnen und fachkundiges Kontieren Ihrer Buchhaltungsbelege
- Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Belege nach § 14 UStG
- Erfassen (Buchen) der Geschäftsvorfälle entsprechend der GOB's**
- Kassenbuchführung
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung*
- Lohnbuchhaltung
- Zahlungsverkehr, automatisiert oder individuell mit der Möglichkeit Ihrer Einflussnahme
- Verwaltung der Offenen Posten in der Buchhaltung (siehe auch Mahnwesen)
- Versand der Umsatzsteuervoranmeldung auf der Grundlage der §§ 1,6 Steuerdatenübermittlungsverordnung (StDÜV)
Anlagenbuchhaltung
- Pflege Ihres betrieblichen Anlagevermögens
- Unterstützung bei der Durchführung von Inventuren
Kosten- und Leistungsrechnung
- Erstellung eines Kosten- und Leistungsrechnungssystems, dass heißt Leistungsbereiche und dazu gehörige Kostenstellen bestimmen
- Erfassen der Kostenstellen
- Auswertungen der einzelnen Bereiche
- Berechnung von Kalkulations- und Vergleichswerten
Vorbereitung Jahresabschlüsse
- Automatische Zusammenstellung der Zahlen und Unterlagen für Ihren Steuerberater
- Ausführung vorbereitender Buchungen ( Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen)
Sonstiges
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen nach von Ihnen gewünschten Intervallen
- Summen- und Saldenlisten
- Journale
- Kontenausdrucke
- Branchenspezifische Auswertungen
- Erstellung/Bearbeitung von statistischen Meldungen
- Belegarchivierung (auch digital)
- Aufarbeitung von Rückständen (zum Beispiel zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung)
- Hol- und Bring-Service Ihrer Unterlagen
Bei der Erledigung der vorstehenden Arbeiten setzen wir DATEV-kompatible Softwareprogramme ein, die Datenübernahme durch Ihren Steuerberater ist damit automatisch durchzuführen und damit eine zeitnahe Auswertung möglich.
Selbstverständlich erledigen wir für Sie diese Arbeiten auf Wunsch auch in Ihrem Haus, so haben Sie immer Ihre Zahlen aktuell zur Hand. Hierfür ist eine wöchentlicher Einsatz empfehlenswert, um auch die Offene-Posten-Verwaltung und das Zahl-/Mahnwesen entsprechend bearbeiten zu können.
* Leistungen im Rahmen des § 6 Ziff. 3 und 4 StBerG
** Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung